Was tun bei Urlaubspannen?


Horrende Handygebühren, kaputte Digitalkamera und Baulärm im Hotel: Auch im Urlaub können einige Dinge schief laufen. Die Verbraucherzentrale Brandenburg beantwortet die wichtigsten Fragen und gibt hilfreiche Tipps, um Urlaubspannen zu vermeiden.

Kann ich im Ausland bedenkenlos mobil telefonieren?

Innerhalb der Europäischen Union (EU) sind die Höchstpreise für die Nutzung des Mobilfunks im EU-Ausland durch eine Verordnung festgelegt. Gewöhnlich gelten diese ebenfalls für Reisen nach Norwegen, Liechtenstein und Island. Abgehende Handytelefonate dürfen im „EU-Tarif“ maximal knapp 23 Cent pro Minute kosten, eingehende Anrufe höchstens 5,95 Cent pro Minute und der Versand einer SMS maximal 7,14 Cent. Man sollte vorher prüfen, welche Tarifoption im Vertrag vereinbart ist, welche Kosten im Reiseland demnach anfallen und diese mit Spezialpaketen vergleichen, die einige Anbieter bereithalten. Paketlösungen können gerade für Vieltelefonierer sowie außerhalb der EU günstiger sein. Weitere Hinweise z.B. zur Nutzung der Mailbox im Ausland und zu möglichen Zusatzverträgen hat die Verbraucherzentrale auf ihrer Website zusammengestellt: www.vzb.de/roaming-ausland

Gelten die EU-Preise auch auf einer Kreuzfahrt?

Möchte man mit dem Handy auf Kreuzfahrt gehen, kann das teuer werden. Denn die Kommunikation auf hoher See außerhalb landbasierter Mobilfunknetze erfolgt über spezielle Schiffsnetze mittels Satellitenverbindung. Günstiger können ggf. ein WLAN-Netz an Bord oder das Kabinentelefon sein. Weitere Informationen zum Telefonieren auf offener See finden Kreuzfahrer unter: http://bit.ly/1o5JcQl

Was ist beim mobilen Surfen zu beachten?

Für Datenkosten gibt es innerhalb der EU eine Höchstgrenze: 23,80 Cent pro übertragenem Megabyte. Bereits seit 2012 gibt es darüber hinaus eine Kostenbremse für die Datennutzung weltweit von 59,50 Euro. Voraussetzungen dafür sowie weitere Informationen unter: www.vzb.de/roaming-internet.

Wer nicht auf das Surfen verzichten möchte, kann daneben auch kostenfreie WLAN-Hotspots nutzen. Hier ist aber Vorsicht im Umgang mit sensiblen Daten geboten. Zudem sollten Urlauber darauf achten, dass ihre Lieblings-Apps im Offline-Modus arbeiten können und automatische Updates generell deaktiviert sind.

Ist die neue Digitalkamera wirklich wasserfest?

Wer vor seinem Urlaub eine strandtaugliche Digitalkamera oder einen MP3-Spieler kaufen möchte, sollte vorher die verschiedenen Produkte vergleichen. Hierbei helfen die aktuellen Testberichte der Stiftung Warentest. Stellt sich im Urlaub heraus, dass die als wasserfest beworbene Kamera bereits nach dem ersten Wasserspritzer defekt ist, liegt ein Sachmangel vor. Das heißt, dass sich Verbraucher nach der Rückkehr gegenüber dem Verkäufer auf ihre Gewährleistungsrechte berufen und eine Reparatur oder Ersatzlieferung fordern sollten. Bei Schwierigkeiten hilft die Verbraucherzentrale weiter: www.vzb.de/gewaehrleistung

Welche Versicherungen gehören ins Urlaubsgepäck?

Für besonders teure oder langfristig gebuchte Reisen sollten Verbraucher eine Reiserücktrittskostenversicherung abschließen, die Risiken wie Erkrankungen und vorzeitigen Reiseabbruch absichert. Auch eine Auslandsreisekrankenversicherung gehört auf jeden Fall in den Koffer. Hinweise zur Wahl der richtigen Absicherung finden Urlauber hier: www.vzb.de/reise-versicherungen

Was tun bei Diebstahl im Hotel?

Werden Wertgegenstände aus einem Hotelzimmer gestohlen, haften in den meisten Fällen weder Reiseveranstalter noch Hotelier. Dies gilt auch, wenn die Gegenstände im Zimmersafe oder einem Hotelsafe eingeschlossen waren. Was man in dieser Situation tun sollte, hat die Verbraucherzentrale hier zusammengestellt: www.vzb.de/gepaeck-geklaut

Wie reklamiere ich Flugzeitänderungen, Baulärm und Co.?

Änderungen der Flugzeiten um mehrere Stunden oder auch Tage sowie Baulärm im bzw. neben dem gebuchten Hotel können die Reise erheblich beeinträchtigen. Daher sollten Urlauber sofort bei der Airline bzw. beim Reiseveranstalter reklamieren und um Abhilfe bitten. Wird diese verweigert oder misslingt sie, kann der Verbraucher selbst für Ersatz sorgen und die Mehrkosten später zurück verlangen. Vor übereilten Entscheidungen finden Betroffene weitere Informationen zum Thema unter www.vzb.de/flug-verspaetet sowie www.vzb.de/baulaerm-hotel.

Individuellen Rat erhalten Urlauber

– in den Verbraucherberatungsstellen, Vereinbarung persönlicher Beratungstermine am landesweiten Termintelefon unter 0331 / 98 22 999 5 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr) oder online unter www.vzb.de/termine,

– am Beratungstelefon unter 09001 / 775 770 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr, 1 €/min a. d. dt. Festnetz, Mobilfunk abweichend) sowie

– per E-Mailberatung auf www.vzb.de/emailberatung.

Bild: © Silke Maier / www.Info-Barnim.de

Quelle: Lisa Högden, Pressesprecherin | Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.